MYBA (Mediterrane Yachtmaklervereinigung) Bedingungen bedeutet …
… Für Gulets, Segel- und Motoryachten, die die Bedingungen „MYBA“ verwenden, beinhaltet die Chartergebühr den Charter der Yacht mit ihrer gesamten Ausrüstung in betriebsbereitem Zustand, Werkzeugen, Lagern, Reinigungsmaterial und grundlegenden Verbrauchsmaterialien für Maschinenraum, Deck und Kabinen usw., die Löhne der Besatzung und die Versicherung der Yacht für Seerisiken und Ansprüche Dritter sowie die Besatzung für die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.
Dem Charterer werden alle anderen Kosten zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Dazu gehören Treibstoff für die Yacht, Treibstoff für die Skiboote oder andere Angebote, Lebensmittel für die Charterer, Weine, Biere, Spirituosen und alkoholfreie Getränke für die Charterer, andere Verbrauchsgütergeschäfte, Liegeplatzgebühren und andere Hafengebühren während des Charters lokale Gebühren oder Steuern, die während der Charter anfallen.
Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob unsere angebotenen Boote MYBA-Bedingungen verwenden, fragen Sie uns bitte.